Tarifvertragsrecht

 

Das Tarifrecht ist kein eng eingrenzbares Rechtsgebiet - je nach Anforderung hat es Bezug zu unterschiedlichen Rechtsquellen und Schnittstellen mit anderen Bereichen hat. Im Vordergrund stehen nach wie vor die materiellen Arbeitsbedingungen, hinzu kommen jedoch auch tarifliche Regelungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts oder des Betriebsrentenrechts. Für die pfälzische Metall- und Elektroindustrie gelten ca. 25 Flächentarifverträge. Darüberhinaus gibt es eine Vielzahl von Ergänzungstarifverträgen, u.a. auf Grundlage des sog. Pforzheim-Kodex. Aufgabe der Tarifabteilung ist sowohl die Begleitung der Flächentarifverhandlungen als auch das Führen von Haustarifverhandlungen.  

 

PfalzMetall:

  • erläutert die Tarifbestimmungen und unterstützt die Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen in Fragen der Rechtsanwendung.
  • informiert stets aktuell per Rundschreiben und gibt grundlegende, Erläuterungen zu den Tarifbestimmungen.
  • unterstützt die Unternehmensmitarbeiter bei der Umsetzung und Bearbeitung konkreter Einzelfälle.
  • veranstaltet Seminare und Vortragsveranstaltungen zu unterschiedlichsten Themen des Tarifvertragsrechts.
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