Verhandlungsergebnis für M+E MITTE unterzeichnet

Am 23. Februar 2020 wurde für M+E MITTE ein Verhandlungsergebnis unterzeichnet, das den Pilotabschluss von Nordrhein-Westfalen vom 19. März 2020 bis auf geringe regionale Anpassungsbedarfe vollständig übernimmt und der pandemiebedingt täglich schwieriger werdenden wirtschaftlichen Lage und den diesbezüglichen Herausforderungen unserer weltweit tätigen M+E-Industrie Rechnung trägt. Der Tarifpolitische Vorstand von Gesamtmetall hat in seiner Sitzung am 25. März 2020 die bundesweite Übernahme des Pilotabschlusses empfohlen; unser Vorstand und Sozialausschuss hat im Umlaufverfahren die Übernahme des Pilotabschlusses aus Nordrhein-Westfalen für unser Tarifgebiet beschlossen.

Die wesentlichen Inhalte des Abschlusses sind Folgende:

Entgelt

  • Wieder-Inkraftsetzen der Entgelttarifverträge aus 2018 ohne Tabellenerhöhung oder Pauschalzahlung
  • Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2020

Solidartarifvertrag für das Jahr 2020

In diesem Solidartarifvertrag ist ein neues Instrument geregelt, mit dem sozialen Härtefällen wegen Kurzarbeit begegnet werden kann; weiterhin sind Regelungen enthalten, mit denen Be­treuungserfordernissen von Kindern wegen der Schließung von Schulen und Kitas Rechnung getragen wird. Im Einzelnen:

  • Einmaliger betrieblicher Finanzierungsbetrag, der vom Arbeitgeber i. H. v. 350 € pro Vollzeitbeschäftigtem (Teilzeitkräfte und Auszubildende anteilig) zum Stichtag 1. April 2020 zur Minderung sozialer Härtefälle bei Kurzarbeit zur Verfügung gestellt wird. Die konkreten Auszahlungsmodalitäten hierzu sind in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung zu regeln mit einer Anrechnungsmöglichkeit auf ggf. betrieblich gewährte Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld. Nicht verbrauchtes Volumen wird mit der betrieblichen Sonder­zahlung 2020 ausgezahlt soweit keine Differenzierung nach den etwas verbesserten Regeln für T-ZUG (B) erfolgt.
  • Erweiterung der Möglichkeit, Freistellungstage nach T-ZUG (A) zu nehmen auf Eltern mit Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (statt des 8. Lebensjahres) mit einer Ankündigungsfrist von 10 Kalendertagen.
  • Nach einer vorrangigen Nutzung und dem Verbrauch von zunächst staatlich finanzierten Freistellungszeiten zur Kinderbetreuung nach dem Infektionsschutzgesetz und weiteren arbeitnehmerfinanzier­ten Möglichkeiten der Freistellung zur Kinderbetreuung (Verbrauch des restlichen Urlaubs 2019, Nutzung von Arbeitszeitkonten oder Nutzung bzw. Vorziehen von Freistellungstagen nach T-ZUG) kann letztlich ein Anspruch auf bis zu fünf bezahlte freie Tage zur Betreuung von Kindern wegen pandemiebedingten Schul- und Kita-Schließungen bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres genutzt werden.
  • Kollektive Anordnungsmöglichkeit durch freiwillige Betriebsvereinbarung, dass alle Beschäftigten Frei­stellungstage statt Auszahlung des T-ZUG (A) nehmen; Wandlungsberechtigte nach § 2e MTV 8 Tage, für Nichtwandlungsberechtigte 6 Tage.
  • Bei unbezahlten Freistellungszeiten Öffnungsklausel zur vorzeitigen Auszahlungs­möglichkeit der tariflichen Einmalzahlungen.

TV ZiA 2020

  • Angepasste Wieder-Inkraftsetzung des Tarifvertrages Zukunft in Arbeit aus dem Jahr 2010 mit der Möglichkeit der Zwölftelung der tariflichen Sonderzahlungen ab dem ersten Tag der Kurz­arbeit zur Reduzierung der Remanenzkosten und Erlangung eines höheren Kurzarbeitergeldes für die betroffenen Beschäftigten bei Beschäftigungssicherung.
  • Ergänzung der Regelungen zur Arbeitszeitabsenkung nach dem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung zur weitergehenden Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit gegen Teilentgeltausgleich.

Betriebliche Altersversorgung/Entgeltumwandlung

Die tarifvertragliche Grundlage zum Einbehalt bei der Entgeltumwandlung ersparter Sozial­versicherungsbeiträge wird mindestens bis Ende des Jahres fortgeführt.

TV Anspruchsvoraussetzungen (TV AVo)

Der TV AVo, der die Grundlage für Ansprüche auf Altersteilzeit nach dem TV FlexÜ bildet, ist auch für diese Tarifperiode bis zum 31. Dezember 2020 wieder vereinbart worden.

Erläuternde Unterlagen und Muster zum Tarifabschluss finden Sie in unserem Download-Bereich.

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