Das Entgeltrahmenabkommen (ERA) bietet einen einheitlichen Entgeltaufbau für die Beschäftigten. Die Elemente des Entgeltaufbaus im Entgeltrahmenabkommen sind:

  • Grundentgelt, das sich aus den Anforderungen für die Ausführung der Arbeitsaufgabe ergibt,
  • Leistungsentgelt, das die persönliche Leistung im Rahmen der Arbeitsaufgabe widerspiegelt (als prozentualer Aufschlag zum Grundentgelt)
  • ggf. eine Belastungszulage.

Diese Entgeltbestandteile sind vom ERA direkt beeinflusst. Sie ergeben das persönliche Bruttoentgelt zusammen mit den nicht vom ERA beeinflussten Entgeltbestandteilen, etwa Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit, ein vom Betriebsergebnis abhängiges Entgelt oder sonstige außertarifliche Zulagen.

Im ERA sind für unser Tarifgebiet insgesamt 11 Entgeltgruppen beschrieben. In welche Entgeltgruppe die Beschäftigten der Unternehmen eingestuft werden, entscheidet sich durch eine Bewertung der Arbeitsaufgabe.

Wir unterstützen sowohl bei der Anwendung des ERA, entwickeln aber auch für nicht tarifgebundene Firmen ein individuelles  betriebliches Eingruppierungssystem und/oder Leistungsentgeltsystem.

Fragen Sie uns, wir unterstützen Sie gerne!

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