14.02.2024 13:00
Aktuelle Hinweise der Bundesarbeitsagentur zum BEA-Verfahren (Bescheinigungen elektronisch annehmen)
Seit 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen von Personen, deren Beschäftigungsverhältnis endet, grundsätzlich elektronisch bei der Agentur für Arbeit über das Verfahren BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen) übermitteln.
Die Bundesagentur für Arbeit gibt hierzu aktuell wichtige Hinweise. Näheres dazu finden Sie in unserem Newsletter.
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