12/19/2025 10:00

Im Gleichlauf mit der Erstellung der Mindestnettoentgelttabelle 2026 wurde nun auch die Ermittlung der Berechnungsformeln abgeschlossen. Die Mindestnettotabelle und die Berechnungsformeln werden tariflich nicht mehr fortgeschrieben. Für die Betriebe, die die Nettoaufstockung weiterhin anwenden, werden die Mindestnettotabellen und Berechnungsformeln aber entsprechend der bisherigen Berechnungsweise auch für 2026 als Serviceleistung der Verbände zur Verfügung gestellt.

Für das Kalenderjahr 2026 wurden die Berechnungsformeln zur steuerklassenabhängigen Modifizierung des Bruttoaufstockungsprozentsatzes nach TV FlexÜ angepasst, um das tariflich angestrebte Absicherungsniveau einzuhalten.

Damit lauten die Berechnungsformeln entsprechend des § 4 TV Mindestnetto ab dem 1. Januar 2026 wie folgt:

Steuerklasse I/IV

Steuerklasse II

Steuerklasse III

Steuerklasse V

Steuerklasse VI

(x 10,42 % - Punkte)

(x 9,81 % - Punkte)

(x 7,66 % - Punkte)

(x 11,82 % - Punkte)

(x 10,35 % - Punkte)

* 1,7

* 1,66

* 1,45

* 1,99

* 1,8

 

WICHTIG: Auf laufende Altersteilzeitverhältnisse sind die neuen Berechnungsformeln nicht anwendbar, d.h., es findet keine Neuberechnung statt.

Zudem möchten wir Sie darüber informieren, dass Gesamtmetall den Programmablaufplan aufgrund geringfügig geänderter Parameter korrigieren musste. Die aktualisierte Version finden Sie in der Anlage.

 

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